Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
mabe Entsorgungswirtschaft und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Bereich: mabeke – photography
Manfred Bekemeier
Luisenstraße 43A
31785 Hameln
(nachfolgend Fotograf genannt)
Allgemeines
die nachfolgenden AGB gelten für alle, dem Fotograf erteilten Aufträge
sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird
„Fotografien“, im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe, technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte
Dem Fotografen steht das Urheberrecht, an den Fotografien, nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu
Vorschläge des Kunden oder sonstige Mitarbeit des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen keinen Anspruch auf ein Miturheberrecht
Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber, die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen und vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das dauerhafte Nutzungsrecht zur privaten Nutzung übertragen
Der Fotograf bleibt in jedem Fall, auch wenn durch gesonderte schriftliche Vereinbarung das ausschließliche Nutzungsrecht, an den Auftraggeber übertragen werden sollte, berechtigt, die Fotografien, im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Hierzu zählt insbesondere auch die Nutzung der Fotografien, im Internet
Nutzungsrechte, die vom Auftraggeber für nicht private Zwecke genutzt werden sollen, sind separat und honorarpflichtig zu behandeln
Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einwilligung des Urhebers, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte, ganz oder teilweise, zu den hier genannten Bedingungen, an Dritte zu übertragen
Die Nutzungsrechte gehen erst. nach vollständiger Bezahlung des Honorars, über an den Fotografen.
Bei der Verwertung und Verbreitung der Fotografien muss der Fotograf, als Urheber, der Fotografien genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung, berechtigt den Fotografen, Schadensersatz einzufordern
Der Auftraggeber tritt das Recht am eigenen Bild an den Fotografen ab
Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Fotografien des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Compositing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses eindeutig, zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen und das Copyright, weiterhin in den Metadaten erhalten bleibt
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber, der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung, fremder Fotografien zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen
Vergütung, Rücktritt und Eigentumsvorbehalt
Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als bindend, wenn der Auftrag schriftlich oder elektronisch (auch per Facebook, SMS, WhatsApp oder Messenger) beidseitig vereinbart/bestätigt wurde. Mündliche Zusagen/Nebenabreden des Auftraggebers sind schriftlich zu bestätigen
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber, auf Nachweis, zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Fotografen erfolgen. Maßgeblich für die anfallenden Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, beim Fotografen. Shootings, die nicht mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden bis Tag 1 vorher, zu 50% des vereinbarten Basispreises abgerechnet. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder Absagen am Tag des vereinbarten Shootings werden 100%, des Basispreises in Rechnung gestellt. Der Basispreis des jeweiligen Shootings ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, immer bis spätestens sofort im Anschluss vom Shooting zu bezahlen. Über den Basispreis hinausgehende Leistungen werden separat in Rechnung gestellt und sind vollständig vor Übergabe der fertigen Bilder zu bezahlen
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 Tage, nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Fotografin die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten
Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgehalten wurden
Grundsätzlich erhält der Auftraggeber die fertigen Bilder erst, nach vollständigem Rechnungsausgleich. Sollten Lichtbilder im Einzelfall bereits vorab geliefert werden, bleiben die gelieferten Lichtbilder, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Fotografen
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen, bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch, technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten
Haftung und Gewährleistung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Jedwede Haftung für etwaigen Datenverlust ist ausgeschlossen. Der Fotograf haftet nicht für verloren gegangene Daten durch Viren, Trojaner u.ä. Ebenso nicht, wenn Arbeitsmaterial, wie Speicherkarten, Computer etc., den Verlust begründen
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder, nur im Rahmen der Garantieleistungen, der Hersteller des Fotomaterials
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung durch Dritte, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Fotografen ermöglicht wurden. Für hieraus eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten übernimmt der Fotograf ebenfalls keine Haftung.
Leistungsstörungen
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Streik, behördlicher Anordnung, Feuer, Wasser- und Sturmschäden etc., nachweislicher Krankheit des Fotografen, Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers sowie jegliche Umstände, die nicht dem Fotografen zuzurechnen sind, hat der Fotograf nicht zu vertreten und berechtigt den Fotografen dahingehend, das Erbringen der vereinbarten Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben
Der Fotograf wird Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und Krankheit in zumutbarer Art und Weise anzeigen. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers, bei einer dem Fotografen zuzurechnenden Verzögerung oder Ausfall des Termins, die der Fotograf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, auf einer angemessenen Minderung des vereinbarten Preises oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Fertigstellung der Leistung durch die eingetretenen Umstände keinen Wert hätte. Der Fotograf übernimmt jedoch keine Haftung für hieraus entstehende Schäden oder Ersatzleistungen
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen
Gerichtsstand ist der aktuelle Firmensitz
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bedingungen, dieser AGB berührt die übrigen Bedingungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt hilfsweise, die einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen, die der wirtschaftlichen Wirkung, der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.